Alles wie vorher, nur mit einer Ausnahme

Als das Handyverbot Anfang 2017 eingeführt wurde, wurde viel darüber diskutiert. Besonders die Oberstufe beklagte sich immer: „Es mag ja sein, dass die Unter- und Mittelstufe viel am Handy sind, aber wir können ja wohl für uns selbst entscheiden, wie oft wir unser Handy nutzen“ Teilweise hielt sie sich auch nicht an das Verbot; benutzte ihr Handy trotzdem und steckte es schnell weg, sobald eine Lehrkraft kam. Manchmal nicht einmal das. Irgendwann wusste man, bei welchem Lehrer man sein Handy draußen lassen konnte und bei welchem man es lieber verstecken sollte.

Doch nun muss man sich darüber keine Gedanken mehr machen. Denn das Handyverbot wurde für die Oberstufe aufgehoben. Ein erster Kommentar, der nach der Bekanntgabe der Aufhebung kam, war: „Yay, endlich genau dasselbe tun wie vorher, nur legal…“.

In der neuen Schulordnung heißt nun:

Die Nutzung von Bildschirmgeräten (Handys, Smartwatches, Tablets …) ist auf dem gesamten Schulgelände für die Unter- und Mittelstufe generell verboten. Ausgenommen vom Verbot ist die Verwendung von Bildschirmgeräten im Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft. Notwendige Benachrichtigungen der Eltern finden über beide Sekretariate statt.

Das Handyverbot ist so, wie es war, geblieben, nur die Oberstufe ist ausgenommen.

Laut Schulleiter Stephan Wippermann-Janda entstand die Idee der Aufhebung des Handyverbotes für die Oberstufe schon bei der Festlegung. „Wir dachten uns, wir machen es für die ganze Schule, damit die Oberstufe ihre Vorbildfunktion hat. Wir haben gesagt, nach einem Jahr evaluieren wir das und werden dann eventuell neu entscheiden. Auf Antrag der Schülerschaft in der Schulkonferenz wurde das Verbot dann abgeändert.“

Bereits bei der Schulkonferenz im Juni 2018 wurde die neue Regelung beschlossen. Die Schüler hätten Eltern und auch ein paar Lehrer in der Schulkonferenz überzeugt und mit großer Mehrheit sei neu entschieden worden. Jedoch musste der Beschluss noch in einem Eilausschuss durchgebracht werden. Im Eilausschuss werden Dinge entschieden, die schon festliegen, aber noch nicht beschlossen sind. Da die Schulkonferenz nur dreimal im Jahr stattfindet und so manche Abläufe zu lange dauern würden, gibt es den Eilausschuss, der schneller Entscheidungen treffen kann. Die Aufhebung des Handyverbotes für die Oberstufe war schon vor den Sommerferien beschlossen worden, jedoch noch nicht Teil der Schulordnung. Deswegen ging es in den Eilausschuss, wo die neue Schulordnung verabschiedet wurde. Somit ist das Verbot seit Juni aufgehoben und seit September offiziell.

Wippermann-Janda lobt den demokratischen Prozess am K-A-G: „Ich war anfangs für das generelle Handyverbot […], aber was ich sehr positiv fand, war, dass es ein wirklich demokratischer Prozess war. Dass die Schülerschaft eine Veränderung herbeigeführt hat; durch eine eigene Umfrage. Die ist dann auch noch einmal vom Projektkurs von Frau Dr. von Gehlen bestätigt worden, der mit ähnlichen Ergebnissen eine Evaluation statistisch betrieben hat. […] Der Prozess zeigt, dass Schule lebendig ist und auch Entscheidungen verändern kann, die einmal getroffen sind. Und in diesem Fall auf Initiative der Schülerschaft.“

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