Hausaufgaben — Was ist erlaubt, was nicht?

Von Cedric Deden.

Sicher kennt ihr das auch, wenn eure Lehrer euch als Strafe Hausaufgaben aufgeben, weil ihr zu laut seid, oder wenn sie euch Aufgaben für Vertretungsstunden aufgeben und davon der Rest Hausaufgabe ist. Doch dabei müssen unsere Lehrer einiges beachten:

Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRWs vom 05.05.2015 verweist in Punkt 4 auf einige Schranken:
„Hausaufgaben […] können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit[…] der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe […] erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren (d. h. so viel wie ausgleichen) oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren. Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten […] und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.
[…]
Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: […] in der Sekundarstufe 1 für die Klassen 5 bis 7 in 60 Minuten, für die Klassen 8 bis 10 in 75 Minuten […]“

Noch einmal in einfacher Ausführung:
Hausaufgaben sollen mit dem derzeitigen Unterrichtsthema zusammenhängen, dürfen aber keine Fortführung des Unterrichts sein. Sie sind auch nicht als Strafe gedacht. Hausaufgaben müssen in den Klassen 5-7 in 60 Minuten erledigt werden können und in den Klassen 8-10 in 75 Minuten, wobei die Lehrer Klassenarbeitstermine und ähnliches berücksichtigen müssen und die Hausaufgaben vom Umfang her anpassen müssen. Außerdem müssen sie ohne Hilfe durch Eltern, Freunde etc. machbar sein. An Wochenenden, Feiertagen oder Tagen mit Nachmittagsunterricht soll man keine Hausaufgaben aufbekommen dürfen.

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